Vergütung des Vorstands
Das Vergütungssystem für den Vorstand soll einen Anreiz für erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung geben. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus verschiedenen Komponenten wie fixe Bestandteile, einer jährlichen Bonuszahlung in bar, abhängig vom Erreichen von Unternehmens- und persönlichen Zielen (short-term incentive – STI), einer langfristigen Anreizkomponente in Form eines Aktienplans (langfristiger Anreiz; long-term incentive – LTI) sowie aus weiteren Vergütungen.
Alle Gesamtvergütungspakete werden jährlich vom Vergütungs- und Ernennungsausschuss auf Umfang und Angemessenheit überprüft. Die Höhe der an die Vorstandsmitglieder zu zahlenden Vergütung richtet sich insbesondere nach den Aufgabenbereichen des jeweiligen Vorstandsmitglieds, ihrer/seiner persönlichen Zielerreichung sowie nach der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft im Verhältnis zum Wettbewerb. Die Gesamtvergütungspakete werden dem Ergebnis einer vergleichenden internationalen Branchenstudie, die 2011 von einem international anerkannten Beratungsunternehmen auf besondere Anweisung des Aufsichtsrats durchgeführt wurde, gegenübergestellt. Sämtliche Beschlüsse über die Anpassungen der Gesamtvergütungspakete werden vom Plenum des Aufsichtsrats gefasst. Die Gehälter des Vorstands wurden zuletzt im Juli und im Dezember 2011 angepasst.
Eine Auflistung der individuellen Vergütung der einzelnen Vorstände, unterteilt in fixe Vergütungsbestandteile sowie Bezüge mit kurzfristiger bzw. langfristiger Anreizwirkung, ist im Corporate Governanance Bericht des Geschäftsberichts 2011 zu finden.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats unterliegt den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft, deren aktuelle Fassung von den Aktionären auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2011 verabschiedet wurde, und den entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüssen der Aktionäre zur Aufsichtsratsvergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2011 eine feste Vergütung sowie Sitzungsgelder für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen. Daneben werden den Aufsichtsratsmitgliedern die Reisekosten und die auf ihre Vergütung zu entrichtende Mehrwertsteuer erstattet. Die Gesamtvergütung bemisst sich nach den Verantwortlichkeiten und dem Aufgabenumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie nach der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Gesellschaft.
Im Geschäftsjahr 2011 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt 384.750 € (2010: 382.750 €) ohne Erstattung von Reisekosten. Dieser Betrag setzt sich aus einer festen Vergütung und den variablen Vergütungen (Sitzungspauschale) zusammen.
Die Aufstellung der individuellen Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ist im Corporate Governanance Bericht des Geschäftsberichts 2011 zu finden.