In ihren jeweiligen Sitzungen vom 08. Dezember 2011 haben Vorstand und Aufsichtsrat die folgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG beschlossen:
Mit folgenden Ausnahmen erfüllt und wird die MorphoSys AG die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 26.05.2010 erfüllen:
- Das Optionsprogramm für die Vorstandsmitglieder sieht keine Begrenzungs-möglichkeit für außerordentliche, nicht vorgesehene Entwicklungen im Sinne der Kodex Ziffer 4.2.3 vor, da die Angemessenheit dieses Vergütungsbestandteils bereits bei Zuteilung der Optionsrechte berücksichtigt wurde. Die Optionsprogramme für 2011 und die darauf folgenden Jahre sehen jedoch eine kodexkonforme Begrenzungsmöglichkeit vor.
- Im Hinblick auf Kodex Ziff. 5.4.1 hat der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 10. März 2011 beschlossen anzustreben, dass in Zukunft Frauen angemessen vertreten sein sollen, den Aktionären entsprechende Kandidatinnen zur Wahl vorgeschlagen und bereits bei der Prüfung potenzieller Kandidaten qualifizierte Frauen angemessen in den Auswahlprozess einbezogen werden sollen. Von der Festlegung einer bestimmten Quote von Frauen im Aufsichtsrat wurde jedoch abgesehen, da die Qualifikation im Einzelfall und nicht das Geschlecht der Aufsichtsratskandidaten das entscheidende Kriterium für die Besetzung des Aufsichtsrats sein soll. Im Hinblick auf die in der Hauptversammlung 2011 anstehende Aufsichtsratswahl hatte sich der Aufsichtsrat entschieden, die Wiederwahl der bisherigen männlichen Aufsichtsratsmitglieder Prof. Drews und Dr. Blättler vorzuschlagen, da deren besonderes Know-how in der Biotechnologie von der Gesellschaft benötigt wird und ihre Wiederwahl daher im Interesse des Unternehmens liegt.
- Des Weiteren überschreitet Herr Prof. Drews die vom Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung festgesetzte Altersgrenze von 75 Jahren. Insoweit wurde von der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Möglichkeit, ausnahmsweise einen älteren Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen, Gebrauch gemacht; der Vorschlag, Herrn Prof. Drews für ein Jahr wieder in den Aufsichtsrat zu wählen, lag im Interesse der Kontinuität der Arbeit dieses Gremiums.
- Die von der ordentlichen Hauptversammlung 2010 beschlossene Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder enthält nur feste Vergütungsbestandteile und sieht keine erfolgsorientierte Vergütung im Sinne der Kodex Ziffer 5.4.6 mehr vor. Diese Entscheidung des Unternehmens entspricht der Meinung einer steigenden Anzahl von Experten zum Thema Aufsichtsratsvergütung. Nach deren Ansicht birgt die erfolgsorientierte Vergütung von Aufsichtsräten die Gefahr, einen potentiellen Interessenkonflikt in einem Organ zu fördern, dessen Aufgabe die Zielsetzung und -bewertung der langfristigen Entwicklung des Unternehmens beinhaltet.
Mit diesen Ausnahmen entsprach die MorphoSys AG dem Deutschen Corporate Governance Kodex (in seiner Fassung vom 26. Mai 2010) auch für den Zeitraum seit ihrer Entsprechenserklärung vom 10. März 2011 bzw. 22. Dezember 2010.
Martinsried/Planegg, den 08. Dezember 2011
MorphoSys AG
| Für den Vorstand: |
Dr. Simon E. Moroney Vorstandsvorsitzender | Jens Holstein Finanzvorstand |
Dr. Arndt Schottelius Entwicklungsvorstand | Dr. Marlies Sproll Forschungsvorstand |
| Für den Aufsichtsrat: | |
Dr. Gerald Möller Aufsichtsratsvorsitzender | |
- Entsprechenserklärung 2011 (PDF, 82 KB)
- Aktualisierte Entsprechenserklärung 2010 (PDF, 68 KB)
- Entsprechenserklärung 2010 (PDF, 88 KB)
- Ergänzung zur Erklärung zur Unternehmensführung 2009 (PDF, 21 KB)
- Entsprechenserklärung 2009 (PDF, 27 KB)
- Entsprechenserklärung 2008 (PDF, 21 KB)
- Entsprechenserklärung 2007 (PDF, 63 KB)
- Entsprechenserklärung 2006 (PDF, 39 KB)
- Entsprechenserklärung 2005 (PDF, 92 KB)
- Entsprechenserklärung 2004 (PDF, 84 KB)
- Entsprechenserklärung 2003 (PDF, 72 KB)
- Entsprechenserklärung 2002 (PDF, 64 KB)